Beglaubigungen
Wir beglaubigen ihren privat erstellten Plan vorausgesetzt, er erfüllt die Anforderungen. Die Darstellung richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften für den Plan für das Grundbuch.
Diese sind insbesondere:
- Die Plangrundlage muss aktuell sein
- Grenzlinien und Parzellennummern sind dicker als die restliche Situation darzustellen
- Bei Grundstücken mit pendenten Grenzen muss die Parzellennummer unterstrichen sein
- Es ist ein korrekter und gängiger Massstab anzuwenden (1:500 oder 1:1000)
Weitere Informationen bezüglich der Darstellung entnehmen Sie bitte dem Musterplan, der Legende und der Produktdeklaration. Für Dienstbarkeitspläne, welche zur Beglaubigung eingereicht werden, gilt die Weisung Anforderung Dienstbarkeitspläne des DVI.
Genügt der zu beglaubigende Plan nicht den Anforderungen, wird er zurückgewiesen.
Preise Beglaubigung (ohne Mwst.)
|
pauschal zusätzliches Exemplar |
Fr. 50.00 Fr. 5.00 |
Sie können uns die Pläne digital als PDF-Datei per
oder in Papierform an folgende Adresse zustellen:
Steinmann
Ingenieur Geometer AG
Bahnhofstrasse 40
5400 Baden
Bei Zustellung der Pläne in digitaler Form werden die zusätzlichen Kosten in Regie verrechnet.